Evaluierung der FGG-Reform, zweijähriges Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesjustizministerium gemeinsam mit der INTERVAL GmbH, Berlin.

Grunddaten zu diesem Projekt

Art des ProjektesEigenmittelprojekt
Laufzeit an der Universität Münster01.01.2016 - 31.12.2017

Beschreibung

Im August 2015 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Evaluierung FGG-Reform ausgeschrieben. Der Zuschlag erfolgte im November 2015 an die Interval GmbH, Berlin. Frau Prof. Bettina Heiderhoff übernimmt die fachliche Leitung dieses auf zwei Jahre angelegten Projekts. Im September 2009 trat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) in Kraft. Es regelt die gerichtlichen Verfahren in Familiensachen sowie verschiedener anderer Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind, neu und ersetzt das Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) und das Familienverfahrensrecht (Buch 6,Zivilprozessordnung (ZPO)). Es hat zudem Umgestaltungen des Verfahrens im Registerrecht zur Folge. Nach einer Praxisphase von gut sechs Jahren soll nun mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung festgestellt werden, ob es die ursprünglichen Reformziele erreicht hat. Dabei handelt es sich teils um eher formale und systematisierende Ziele, wie den Ausbau der zuvor lückenhaft und in verschiedenen Gesetzen geregelten Materie zu einer zusammenhängenden Verfahrensordnung und die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes. Diese Fragen dürften eher leicht in den Griff zu bekommen sein. Zwei der Reformziele sind aber inhaltlicher Art und aus fachlicher Perspektive äußerst komplex und spannend. So ist zum einen zu untersuchen, ob die rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens gelungen ist. Hier werden die Fragen des Gehörs und der Rechtsbehelfe im Mittelpunkt stehen. Zum anderen gab es das Ziel der „Stärkung der konfliktvermeidenden und konfliktlösenden Elemente im familiengerichtlichen Verfahren". Hinter diesem Worten verbergen sich im Grunde gegenläufige Zielsetzungen, nämlich zum einen das Streben nach einvernehmlichen Lösungen. Das wird vor allem dann für wichtig angesehen, wenn Kinder von dem Streitfall betroffen sind (etwa im Rahmen einer Ehescheidung oder eines Umgangskonflikts). Zum anderen soll das Verfahren beschleunigt und zu einem schnellen und klaren Abschluss gebracht werden. Es wird genau zu untersuchen sein, inwiefern die gegenwärtigen Regeln diesen Spagat ermöglichen.

StichwörterFamFG; Evaluierung; Prozessrecht; FGG

Projektleitung der Universität Münster

Heiderhoff, Bettina
Professur für Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Bürgerliches Recht (Prof. Heiderhoff)